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º Rechtliche Grundlagen der heutigen Kfz-Haftpflichtversicherung

Unser Leben ist heute von zahlreichen Dingen geprägt, auf die wir in der Zwischenzeit kaum noch verzichten können oder wollen, da diese Dinge inzwischen so untrennbar mit unserem Leben verbunden sind, dass wir uns ein solches ohne diese Dinge nicht mehr vorstellen können oder wollen.
Bei der Beantwortung der Frage, was denn zu diesen Dingen gehören mag, ist es heute vor allem auch das Auto, das hier viele Menschen nennen würden. Dies liegt vor allem auch daran, dass wir das Auto heute nicht mehr nur dazu nutzen, um längere Distanzen zurückzulegen, sondern etwa auch für unseren täglichen Weg zu Arbeit und zurück oder auch um die verschiedensten Wege zu erledigen. Aufgrund dieser doch heute häufigen Nutzung des Autos ist es hier natürlich auch von Bedeutung, dass wir selbiges auch entsprechend schützen. Zu diesem Zweck gibt es heute eine ganze Reihe von Versicherungen, von denen die KFZ-Versicherung nur die bekannteste ist, denn neben einer solchen Kraftfahrtversicherung gibt es heute noch viele weitere Arten der Autoversicherung.
Eine der wohl wichtigsten Versicherungen der heutigen Zeit ist und bleibt aber die Kfz-Haftpflichtversicherung, da es sich bei dieser Autoversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, die heute nicht nur Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern vorgeschrieben ist und die abgeschlossen werden muss, ehe man überhaupt ein Fahrzeug führen darf. Natürlich gibt es auch für diese Versicherung einige rechtliche Grundlagen. So ist im Regelfall nur der Fahrer schadenersatzpflichtig, der den Schaden auch verursacht hat. Doch da es in der heutigen Zeit doch recht schwierig ist, alle Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen, wurde diese Situation vom Gesetzgeber anders geregelt. So haftet speziell im Straßenverkehr (durch gesetzliche Anordnung) nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs – auch ohne dass diesen ein eigenes Verschulden trifft. Somit handelt es sich hierbei um eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz, wonach der Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden geleistet werden muss.


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