º Nur wer genug verdient, kann sich privat versichern
Wer kennt diese Situation nicht von eigenen Erlebnissen beziehungsweise von Erzählungen anderer: Der Warteraum des Hausarztes ist brechend voll, hustende Menschen mit Fieber sitzen hier seit mehreren Stunden, es will einfach nicht vorangehen. Irgendwann erscheint ein neuer Patient an der Anmeldung, zur Empörung der Anwesenden muss er nicht warten, sondern kommt sofort dran. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand. Er muss eine Private Krankenversicherung haben, sind sich alle anderen Patienten einig und schimpfen auf das ungerechte System.
Zwar behandeln nicht alle Ärzte Privatpatienten derart bevorzugt, zweifellos genießen Menschen mit einer privaten Krankenversicherung aber einige Vorteile. Kein Wunder also, dass sich viele Menschen wünschen, ebenfalls privat versichert zu sein. Doch möglich ist das den Wenigstens. Nur wer ein bestimmtes Jahreseinkommen vorweisen kann, hat die Chance dazu. Die Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 49950 Euro, was einem monatlichen Verdienst von etwas mehr als 4160 Euro entspricht. Die Grenze muss mindestens in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten worden sein, um zu einem privaten Versicherungsanbieter wechseln zu können. Außerdem muss das Gehalt die Grenze voraussichtlich auch in Zukunft überschreiten. Sobald das Einkommen weniger als jährlich 49950 Euro beträgt, tritt die Versicherungspflicht wieder ein.
Seit 2003 wird in Deutschland zwischen der allgemeinen und der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden. Das liegt daran, dass die Grenze zu diesem Zeitpunkt sprunghaft von 40500 Euro auf 45900 Euro angehoben wurde. Für viele Privatversicherte hätte das bedeutet, dass sie wieder versicherungspflichtig geworden wären. Um das zu vermeiden, gilt für alle, die vor 2003 eine private Vollversicherung hatte, die besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt im Moment bei 45000 Euro.
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