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º Jura studieren

Der Anwaltsberuf fasziniert zahlreiche Abiturienten, die sich für ein Studium der Rechtswissenschaften entscheiden. In Deutschland bieten insgesamt 32 juristische Fakultäten und sechs Fachhochschulen die Möglichkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften. Zu den klassischen juristischen Tätigkeiten nach dem Studium zählt der Anwalt, Richter und höhere Verwaltungsbeamte. Volljouristen können sich im Sinne der freien Berufe etwa als Rechtsanwalt in Leipzig niederlassen. Auch als Rechtsanwältin in Leipzig oder vergleichbaren Städten ergeben sich attraktive Betätigungsfelder für Volljouristen nach dem Studium.
Der Zugang zum Jura-Studium ist jedoch nicht jedem Abiturienten möglich: die Universitäten setzen einen individuellen Numerus Clausus als Zugangsvoraussetzung fest. Im Anschluss an das Grundstudium schließt sich das Hauptstudium mit Schwerpunktthemen an die allgemeinen Grundlagen der Rechtswissenschaften an. Das Studium wird in der Regelstudienzeit nach vier bis fünf Jahren abgeschlossen. Nach dem ersten Staatsexamen schließt sich das Rechtsreferendariat an, in dem der angehende Jurist die praktischen Seiten der Rechtswissenschaften kennen lernt. Als Volljurist darf er dann nach dem anschließenden zweiten Examen als Rechtsanwalt, Richter oder Verwaltungsbeamter tätig werden. Ziel der juristischen Ausbildung an den deutschen Universitäten ist das Richteramt, obwohl sich im Anschluss an die Ausbildung ein überwiegender Teil der Juristen für die anwaltliche Laufbahn entscheidet. In den nächsten Jahren sind aus diesem Grund Umstrukturierungen innerhalb der Studiengänge geplant, die zukünftige Volljouristen besser auf die praktische Tätigkeit als Anwalt vorbereiten. Das Studium der Rechtswissenschaften ist stark Theorie-orientiert und verlangt Studenten eine hohe Lernbereitschaft ab. Nicht wenige Studenten scheitern bereits im Grundstudium auf dem Weg zum Rechtsanwalt oder Richteramt. Bachelor-Studiengänge sollen zukünftig stärker auf die Praxis eingehen.


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